Schulordnung

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Schulordnung
am Convos

In unserer Schule, in der auf begrenztem Raum viele Menschen zusammenarbeiten und -leben, müssen die folgenden Regeln eingehalten werden. Dabei geht es nicht nur darum zu vermeiden, dass Personen gefährdet und Sachen beschädigt werden, es geht vielmehr auch darum, die Schule als Ort des Zusammenarbeitens und Zusammenlebens lebenswerter zu gestalten. Die hier aufgestellten Regeln, die allgemeingültigen Regeln des Zusammenlebens und die gesetzlichen Regelungen bilden dabei selbstverständlich den Rahmen im Umgang miteinander und sollen konsequent angewendet werden. Es hängt vom Verhalten eines jeden Einzelnen ab, ob die Zeit in der Schule als angenehm erfahren werden kann. 

  • Jeder soll auf andere Rücksicht nehmen und deren Persönlichkeit respektieren.
  • Jeder ist verpflichtet sich so auszudrücken und zu benehmen, dass er niemanden verletzt oder beleidigt. Dabei sollte sich ein jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft wie ein Vorbild verhalten. Gewalt darf in keiner Form, weder gegen Personen noch gegen Sachen, angewendet werden. 
  • Die Schule steht nicht nur für den Unterricht zur Verfügung, auch für Arbeitsgemeinschaften und andere Veranstaltungen am Nachmittag oder Abend können die vielfältigen Räumlichkeiten – nach Genehmigung durch die Schulleitung – genutzt werden. 
  • Im Eingangsbereich und auf der Abfahrt zum Parkplatz müssen die Fahrräder geschoben werden. In jedem Fall vermeidet vorsichtiges und umsichtiges Verhalten Unfälle. 
  • Zu Beginn des Unterrichts um 7.40 Uhr und zu Beginn jeder weiteren Stunde muss jede Schülerin und jeder Schüler seine Unterrichtsmaterialien vorbereitet haben. Bis zum Eintreffen der Lehrerin/ des Lehrers bleiben die Schüler/innen auf dem Flur und verhalten sich ruhig. 
  • Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Verspätungen von Schülerinnen und Schülern werden im Klassenbuch/Kursheft vermerkt. 
  • Bei Nichterscheinen der jeweiligen Lehrkraft zum Unterricht benachrichtigt der/die Klassenoder Kurssprecher/in nach fünf Minuten das Sekretariat oder die Schulleitung. 
  • Handys und tragbare Unterhaltungs- und Aufnahmegeräte müssen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ausgeschaltet sein und in der Tasche aufbewahrt werden. Ausgenommen davon sind der vordere Teil des Innenhofs sowie die nur für die Oberstufe vorgesehenen Räume: Silentium und Schülerarbeitsraum. Lehrpersonen sind berechtigt, andernfalls diese Geräte vorübergehend in Verwahrung zu nehmen. Konfiszierte Gegenstände, wie z.B. Handys, sind nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abzuholen. Es ist verboten, Personen und/oder deren Sprache auf audiovisuellen Medien mit entsprechenden Geräten auf dem Schulgelände

offen, versteckt oder heimlich aufzunehmen. Es liegt im Ermessensspielraum der Lehrkraft, eine Nutzung für den Unterricht zuzulassen. Lehrkräfte sollten ihr Handy eingeschaltet haben. 

  • Gefährliche Gegenstände (z. B. Laserpointer oder Feuerwerkskörper), Messer oder andere Waffen dürfen nicht mitgebracht werden. 
  • Das Ballspielen, Rennen, Toben, Schubsen und Raufen ist im gesamten Schulgebäude untersagt. Um sich nicht in Gefahr zu bringen, ist es weiter untersagt, sich in die Fensteröffnungen oder auf die Fensterbretter offener Fenster zu setzen oder zu stellen. Ebenso ist das Werfen von Gegenständen jeglicher Art verboten. 
  • Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg die Kurs-/Klassenräume und die Flure. Die Lehrkraft schließt den jeweiligen Unterrichtsraum ab. Der Aufenthalt ist nur in der Schulstraße und auf dem Pausengelände gestattet. 
  • In den 5-Minuten-Pausen ist der Gang zum Kiosk nicht gestattet. Die Schülerinnen und Schüler bleiben in der Regel in diesen Pausen im Unterrichtsraum und verhalten sich ruhig. 
  • Das Verlassen des Pausengeländes während der großen Pausen und der Mittagspause ist den Schülerinnen und Schülern der Unter- und Mittelstufe nicht gestattet. Wenn Oberstufenschülerinnen und -schüler das Schulgelände in Pausen oder in Zeiten ohne planmäßigen Unterricht das Schulgelände verlassen, dann geschieht dies auf eigene Gefahr. 
  • Für Ordnung und Sauberkeit in den Klassenräumen und auf dem Schulgelände ist sowohl jede Klasse bzw. jeder Kurs als auch jede einzelne Schülerin und jeder Schüler mitverantwortlich. Die Unterrichtsräume sind ordentlich zu verlassen, die Stühle sind nach Beendigung des Unterrichtstages hochzustellen, das Licht wird ausgeschaltet und die Fenster sind zu schließen. 
  • Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, die Toiletten in einem ordentlichen und funktionstüchtigen Zustand zu halten. 
  • Bei Alarm ist das Schulgebäude auf den bekannten Fluchtwegen zu verlassen.
  • Unfälle, Diebstähle und Sachbeschädigungen an den Einrichtungsgegenständen und an Schülereigentum müssen umgehend dem/der am schnellsten zu erreichenden Lehrer/in und ggf. dem Sekretariat gemeldet werden. 
  • Wertsachen, teure Garderobe und größere Geldbeträge sollten grundsätzlich nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • Das Schulgesetz untersagt generell den Konsum von Tabakwaren, Alkohol und Rauschmitteln auf dem Schulgelände. Dies bezieht sich auch auf jegliche Form von E-Zigaretten. Bei Verstoß gegen die Schulordnung sieht das Schulgesetz geeignete pädagogische Maßnahmen sowie Ordnungsmaßnahmen vor.

    Beschluss der Schulkonferenz vom 17.10.2017