Die Schulpflegschaft nimmt die Interessen aller Eltern der Schule bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule wahr.
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal zu Beginn des Schuljahres tagt. Sie vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den Mitwirkungsgremien. Informationen der Mitwirkungsgremien und der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden.
Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt der Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest.